Verordnungsweg
Logopädische Therapie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung (Untersuchung, Behandlung und Präventivmaßnahmen).
Die Verordnung erfolgt über einen Arzt.
Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Sonderregelungen ist die Therapie kostenfrei, sonst gilt die Zuzahlungsregelung.
Aufgabengebiete
- Störungen der zentralen Hörfunktion (als Ursache LRS)
- Eingeschränkter passiver / aktiver Wortschatz
- Wortfindungsstörungen
- Störung des Satzbaus, der Flexionsformen
- Lautbildungs-, Selektions-, Diskriminationsstörungen
- Störungen in auditiver Merkspanne / aud. Gedächtnis
- Störungen der Motorik, motor. Koordination bei Atmung, Phonation
- Laut-, Lautverbindungsbildung
- Orofaciales Muskelgleichgewicht
- Rezeptive Diskrimination, zentral phonologisch, expressiv phonetisch und motorische Musterbildern
- Dysarthrie / Dysarthrophonie / Sprechdys- und -apraxie
- Aphasien / Dysphasien
- Stottern / Poltern
- organisch / funktionell / psychogen bedingte Störungen
Unser Team
Zielstellung
Erreichung einer individuell befriedigenden Kommunikationsfähigkeit und Stabilisation oder Abbau des bestehenden Störungsbereiches.
Therapieinhalte
Handlungsgrundlage ist die Feststellung der Störung oder des Defizits mittels entsprechender Diagnostik- z.B. des Sprachentwicklungsstandes (Wortschatz, Artikulation, Grammatik, Sprachverständnis, Schreib- und Leseleistung), Atem-, Stimm- und Schluckfunktion.
Danach richtet sich die individuelle Therapieplanung und spezifische Übungen, Anleitungen zum selbstständigen Üben, Informationsangebote innerhalb des sozialen Umfeldes des Patienten, Vermittlungshilfen zu Selbsthilfegruppen oder zusätzliche Behandlungen.
Gutachtenstellung bei Einschulung oder beruflicher Wiedereingliederung.