Skip to content

Schulbegleitung

Die Schulbegleitung ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, denen aufgrund von geistiger, körperlicher, seelischer und/ oder Mehrfachbehinderungen der Besuch einer allgemeinen Schule oder Förderschule erschwert ist.

Die Rahmenbedingungen in den Schulen sind bislang zumeist nicht auf die Bedarfe aller Kinder ausgerichtet. Häufig ist erst über den Einsatz einer Schulbegleitung der Schulbesuch möglich. Über eine persönliche Assistenz wird die Schülerin/ der Schüler darin unterstützt, am Unterricht und am schulischen Leben teilzunehmen. Dazu gehören auch die Pausengestaltung, Ausflüge mit dem Klassenverband und Klassenfahrten. In einigen Fällen ist auch die Begleitung des Schulweges oder das Betreuen des jungen Menschen im Homeschooling erforderlich. Auch dies kann durch unser Angebot der Schulbegleitung abgedeckt werden.

Die konkreten Formen der Begleitung richten sich nach dem individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen. Schulbegleitung kann ab der Einschulung bis zum Schulabschluss beantragt und bewilligt werden.

Schulbegleitung

  • hilft unter anderem bei der Körperpflege, der Mobilität, bei der Überwindung von Barrieren und allen gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens
  • unterstützt im Unterricht, indem sie unter anderem Strukturierungshilfen gibt, Konzentrationsfähigkeit fördert, Impulse gibt, Aufmerksamkeit lenkt und bei individuellen Aufgaben unterstützt
  • vermittelt Selbstkompetenz mit dem Ziel, dass der junge Mensch so selbstständig und selbstverantwortlich wie möglich, seinen Bildungsweg absolvieren kann.

Die Gesamtverantwortung für die Bildung und Erziehung der Schülerin/ des Schülers bleibt bei der Schule. Der Auftrag der Schulbegleitung bezieht sich auf den individuellen Mehrbedarf des Kindes.

Über Schulbegleitung werden Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen dabei unterstützt, ihre Persönlichkeit zu entfalten, selbstständig Entscheidungen zu treffen, Verantwortung für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt zu übernehmen.

Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung wird über die örtlichen Sozial- oder Jugendhilfeträger beantragt, gewährt und finanziert:

  • für Kinder oder Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder bei denen eine seelische Behinderung droht (§ 35a SGB VIII), beim Jugendamt
  • für Kinder oder Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung bzw. bei denen eine solche droht (§99 in Verbindung mit §102 und §112 SGB IX) beim Sozialamt